14. Juni 2013

"profil online": Gerichtsurteil bescheinigt Graf "grobe Pflichtverletzungen"

Oberlandesgericht gibt Stifterin Gertrud Meschar recht

Wien (OTS) - Wie "profil online" berichtet, bescheinigt das Oberlandesgericht Wien FPÖ-Nationalratspräsident Martin Graf, Michael Witt und Alfred Wansch im Vorstand der Privatstiftung von Gertrud Meschar "grobe Pflichtverletzungen" begangen zu haben. Diese hätten Maßnahmen ergriffen, die "ein sorgfältiger Geschäftsleiter in dieser Situation keinesfalls ergreifen würde". Die 90-jährige Wienerin hatte vergangenes Jahr auf Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands geklagt und in letzter Instanz Recht bekommen. Auf Graf, Witt und Wansch, die sich inzwischen freiwillig aus der Stiftung zurückgezogen haben, kommen nun Schadensersatzklagen zu. Meschars Anwalt Georg Zanger kündigt "profil" gegenüber eine Feststellungsklage an. Allein die Steuern, die bei der Auflösung der Stiftung anfielen, betragen 360.000 Euro. "Diese fordern wir natürlich zurück, außerdem wollen wir eine Aufwandsentschädigung", so Zanger. 

Das Gericht stellte zudem fest, dass die ehemaligen Stiftungsvorstände beim Ankauf einer Villa in Döbling "bestrebt waren, dem Bruder des Drittantragsgegners eine wohlwollende Vermieterin (Stiftung) zu verschaffen". Die Rede ist von Martin Grafs Bruder, der dort ein Restaurant betreibt.
Quelle APA-OTS, Originaltext, Aussender: "Profil Redaktion GmbH"

 

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