30. Mai 2013

Mangelhaftes Geographie-Wissen der FPÖ

Nachstehend zu lesen gibt es eine aktuelle Pressemeldung, publiziert via APA-OTS, herausgegeben von der FPÖ Wien. Wiedereinmal wird gegen Zuwanderung gewettert, besonders spannend ist aber, dass gleich in der Überschrift behauptet wird, Österreich sei von "sicheren Drittstaaten umgeben". 

DRITTSTAATEN, fragen Sie sich nun? Ja, verständlich. Offenbar ist der FPÖ Wien noch nicht zu Ohren gekommen, dass Österreich Mitglied der EU ist. Vielleicht wissen sie es ja einfach nicht? Aber Drittstaaten rund um Österreich? Wen meinen denn die Herrschaften der FPÖ da? Italien vielleicht? Deutschland? 


Bevor gegen Ausländer Stimmung gemacht wird sollten Gudenus und Co womöglich besser nur einmal die absoluten Grundzüge der Geographie kennenlernen... Nachstehend nun die Originalaussendung: 

Jahr für Jahr steigt die Anzahl der Anträge zweistellig, obwohl Österreich von sicheren Drittstaaten umgeben ist

Wien (OTS/fpd) - Im Jahr 2010 gestattete die rot-schwarze Bundesregierung 11.012 Fremden, bei uns einen Asylantrag zu stellen. Im Jahr darauf waren es fast 31 Prozent mehr, nämlich 14.416. Und 2012 steigerten Faymann & Co. deren Anzahl noch einmal um 20,8 Prozent auf 17.415 - Tendenz weiter rasant steigend. "Faktum ist, dass nur ein ganz geringer Anteil der Asylwerber tatsächlich verfolgt wird. Die meisten dieser Menschen sind illegal eingereiste Wirtschaftsflüchtlinge, die sich bei uns in die soziale Hängematte legen wollen", erklärt Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus. Er verweist auf die Dublin-II-Verordnung: "Alle Fremden, die Asyl benötigen, müssen im ersten sicheren Drittstaat, in den sie kommen, einen entsprechenden Antrag stellen. Nachdem Österreich von sicheren Drittstaaten umgeben ist, können Asylwerber legal nur mit dem Flugzeug zu uns kommen und das tun die wenigsten. Die, die auf dem Landweg kommen, sind eigentlich umgehend zurückzuschicken. Aber dazu fehlt der politische Wille." 

Besonders die Häupl-SPÖ locke Fremde - egal, ob verfolgt oder nicht - ja regelrecht nach Wien und nehme weit mehr Asylwerber auf, als vorgeschrieben. "Der Rechnungshof hat erst unlängst festgestellt, dass Rot-Grün gesetzwidrig sogar das Füllhorn über Illegale, deren Ansuchen bereits rechtskräftig abgewiesen wurden, ausschüttet", so Gudenus. Allein an direkten Zuwendungen bekommen Asylwerber in Wien mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr geschenkt. Da sind die Ausgaben für Gesundheit, Gutachten, Dolmetscher, Rechtsberatung und Folgekosten durch die extrem hohe Kriminalität von Asylwerbern noch gar nicht inbegriffen. Gudenus: "Aber dafür wird bedürftigen Inländern völlig unsozial der Heizkostenzuschuss gestrichen, was gerade einmal sechs Millionen Euro bringt." 

"Asyl ist für uns Freiheitliche ein ganz hohes Gut", stellt Gudenus klar, "dieses zu missbrauchen, wie es so viele Fremde tun, muss die umgehende Rückführung in deren Heimat und ein Einreiseverbot nach Österreich zur Folge haben. Zudem ist Asyl ein Recht auf Zeit. Fällt der Verfolgungsgrund weg, erlischt es. Daher müssen regelmäßig entsprechende Überprüfungen stattfinden. Ist die Verfolgung nicht mehr gegeben, heißt es für die Asylanten Abschied nehmen." Gudenus ahnt, wieso die gesetzlichen Regelungen bei uns entweder lax oder gar nicht angewendet werden: "Rot, Grün und Schwarz sehen in Asylwerbern nicht Menschen, die meist unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den eigenen Bürgern immense Kosten bereiten, sondern sie sehen in ihnen bereits potenzielle Wähler, deren Stimmen man mit Steuergeld kaufen kann. Das ist ein demokratiepolitischer Skandal zu Lasten der eigenen Bevölkerung!"

2 Kommentare:

  1. Drittstaaten oder Drittländer sind Staaten, die nicht Vertragspartei oder Mitgliedstaat irgendeines gegenseitigen Abkommens mindestens zweier (anderer) Staaten oder staatsähnlicher Gebilde wie der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind.

    In Deutschland und Österreich hat „Drittstaat“ eine eingeschränktere Bedeutung.

    Aus Sicht der EU sind Drittstaaten beispielsweise Norwegen, China oder die USA. Hinsichtlich des Aufenthaltsrechts gilt für alle Staatsbürger der Drittstaaten das Aufenthaltsgesetz, sofern sie nicht bevorrechtigte Personen sind. Aus Sicht der EU nimmt die Schweiz momentan eine Sonderrolle ein. Bei den Drittstaaten unterscheidet man zwischen den positiven und negativen Drittstaaten.

    Das Außenwirtschaftsrecht definiert Drittländer im § 4 Abs. 1 Nr. 4 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als alle Gebiete außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, wobei das Gemeinschaftsgebiet in § 4 Abs. 1 Nr. 3 AWG als Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft im Sinne des Art. 3 des Zollkodex definiert ist.

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    1. Ein streitbares Thema, das gerne mit einem Augenzwinkern betrachtet werden darf, liebe "anonym" ;-)

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