24. Februar 2013

Haubner: Nächster ungerechtfertigter SPÖ-Klassenkampf-Angriff auf Unternehmer

Zahlungsdisziplin der Unternehmer vorbildhaft - Steuerrückstände sind keine Steuerschulden - KMU tragen Sozialsystem und geben 2 Millionen Menschen Arbeit Wien, 24. Februar 2013 (OTS/Text)

"Die SPÖ kann es nicht lassen. Durch Johann Maier folgte heute der nächste ungerechtfertigte SPÖ-Klassenkampf-Angriff auf die heimischen Betriebe. Die SPÖ braucht einen Feind und findet ihn in den Österreichischen Unternehmern", richtet der Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Abg.z.NR Peter Haubner, scharfe Worte in Richtung SPÖ, und betont mit aller Deutlichkeit: "Die Zahlungsdisziplin unser Unternehmerinnen und Unternehmer ist nachweislich vorbildhaft und das trotz der im internationalen Vergleich hohen Abgabenbelastung. Warum verliert SPÖ-Maier kein Wort darüber, dass die heimischen Unternehmen mit ihren Steuern und Abgaben die tragende Säule unseres Sozialsystems sind? Die Wirtschaft schultert zwei Drittel aller Beiträge zum Sozial- und Gesundheitssystem. Und es sind die österreichischen Klein- und Mittelbetriebe, die mittlerweile über zwei Millionen Menschen einen Arbeitsplatz geben."



"Zur Info für Herrn Maier: Steuerrückstände sind keine Steuerschulden! Die Aussage, heimische Unternehmen würden ihre Steuerschulden nicht begleichen, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Die zitierten Zahlen sind keine hinterzogenen Steuern - sie sind bloß eine Auflistung der vorläufigen Steuerrückstände. Und diese steigen nicht, sondern sinken mittelfristig über die Jahre, wie das Finanzministerium bestätigt", stellt Haubner klar, der den SPÖ-Kollegen darauf hinweist, dass die Korrektheit eines Steuerbescheids gewährleistet sein muss - egal, ob es sich dabei um eine Privatperson oder um Unternehmen handelt.

"Jeder Bürger hat das Recht, seinen Steuerbescheid prüfen zu lassen und Rechtsmittel einzulegen. Dass dieses Verfahren bei Unternehmern länger dauert, liegt schlichtweg an der hohen Komplexität des österreichischen Steuerrechts. Steuerrückstände werden nach abgeschlossenen Überprüfungsverfahren bezahlt und haben daher mit Steuerhinterziehung nichts zu tun. Beeinspruchte Vorschreibungen als Steuerschuld zu bezeichnen ist grundsätzlich falsch und kann nur als Klassenkampf-Populismus bezeichnet werden", schließt Haubner.


Quelle: APA-OTS, Aussender: Österreichischer Wirtschaftsbund

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