Vorgeschichte
Im Waldviertel stellt das Unternehmen GEA seit Jahren Schuhe her. Recht erfolgreich wurden auch in Krisenzeiten neue Arbeitsplätze geschaffen, der Umsatz stieg laufend an und liegt laut Geschäftsführer heute bei etwa 200.000 Euro pro Woche. Trotzdem wurde der Kreditrahmen von der örtlichen Bank verringert. Daraufhin gründete der Geschäftsführer einen "Sparverein" und begann damit, im Prinzip selbst Bankgeschäft zu betreiben. Beispielsweise wurde fast eine Million Euro gesammelt, 200 Euro pro Person, wobei jeder "Sparer" 330 Euro in Form von Gutscheinen retour bekommen soll. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) findet das weniger toll.
Nun erhält GEA moralische Unterstützung einiger Medien, die das Einschreiten der Finanzmarktaufsicht als übertrieben und ungerecht darstellen. Ob das so stimmt, werden wir nun klären versuchen.
Das Problem
Möchte ein Unternehmen Geld von Privatpersonen erhalten, so wäre eine naheliegende Form um dies umzusetzen, die Ausgabe von verzinsten Anleihen. Bei dieser Art der Finanzierung schneidet der Staat wenig überraschend ein bisschen mit - kein Wunder.
Genau diese Abgabe wird von GEA allerdings umgangen und genau hier liegt auch das Problem, aus Sicht der FMA. Wer heutige Einzahlungen erhält um in fernerer Zukunft höhere Auszahlungen zu tätigen, betreibt einen Geschäftsvorgang, der jenem einer Bank gleicht. Auch wenn das im Waldviertel anders gesehen wird ist es objektiv betrachtet doch recht offensichtlich, dass dies hier der Fall ist.
Übertriebenes Einschreiten der Finanzmarktaufsicht?
Warum lässt man die Herrschaften im Waldviertel nicht einfach in Ruhe? Der Betrag im einstelligen Millionenbereich sollte ja für ein "bankenartiges Geschäft" nicht extrem hoch sein. Und warum will der Staat bei derartigen Finanzierungen überhaupt mitkassieren?
Man stelle sich vor, der Geschäftsführer würde sich mit dem Geld theoretisch aus dem Staub machen. Da es sich um ein "Kredit- und Einlagengeschäft" handelt, würde der Staat gegenüber den Gläubigern haften. Selbstverständlich ist es nicht gerade wahrscheinlich, dass dieser Fall eintritt, doch aus genau diesen Gründen bedarf das Betreiben eines bankenartigen Geschäftes nunmal einer Konzession.
Fazit
Auch wenn manche Dinge auf den ersten Blick bürokratisch, unnötig und übertrieben wirken, so ist es doch gut, näher hinzusehen. Für den hier vorliegenden Fall gibt es ein eindeutiges Gesetz, das wie maßgeschneidert zutrifft, auch wenn es für das waldviertler Unternehmen schade ist.
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